Washington State

Office of the Attorney General

Attorney General

Bob Ferguson

Das Washington Attorney General’s Office (Büro des Generalstaatsanwalts von Washington) wird einen Verzicht auf oder eine Bestätigung der persönlichen Zustellung der ursprünglichen Zustellung der gerichtlichen Vorladung und des Beschwerdeantrags erst nach dem tatsächlichen Erhalt der Vorladung und des Antrags an die folgende E-Mail-Adresse ausstellen: serviceATG@atg.wa.gov. Dieser Verzicht bzw. die Bestätigung der persönlichen Zustellung gilt nur für Klagen gegen den Bundesstaat Washington, die entsprechenden staatlichen Stellen und Staatsbeamte, die in ihrer offiziellen Eigenschaft verklagt werden. Das AGO verzichtet nicht auf die ursprüngliche offizielle Zustellung an namentlich genannte Beklagte. Der Verzicht oder die Bestätigung der persönlichen Zustellung wird am Ausstellungsdatum wirksam, nicht an dem Datum, an dem die Vorladung und der Beschwerdeantrag per E-Mail versandt oder per E-Mail empfangen wurden. Der Verzicht oder die Bestätigung der persönlichen Zustellung anhand dieses Prozesses erfolgt in Form einer E-Mail, die von einem stellvertretenden Generalstaatsanwalt verfasst wurde und ausdrücklich den Erhalt der Vorladung und des Beschwerdeantrags bestätigt. Eine „automatische Antwort“ von der Dienst-E-Mail-Adresse gilt nicht als Verzicht oder Bestätigung einer persönlichen Zustellung. 

VERWENDEN SIE DIESE E-MAIL-ADRESSE NICHT FÜR DIE ZUSTELLUNG ANDERER UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT LAUFENDEN GERICHTSVERFAHREN ODER FÜR DEN ALLGEMEINEN SCHRIFTWECHSEL MIT DEM AGO. Wenden Sie sich für die Zustellung sonstiger Unterlagen (mit Ausnahme der ursprünglichen Vorladung und des Beschwerdeantrags) im Zusammenhang mit laufenden Verfahren an den zuständigen stellvertretenden Generalstaatsanwalt. Für Verbraucherbeschwerden, Bürgerkontakte oder Anträge auf Einsicht in öffentliche Aufzeichnungen konsultieren Sie die AGO-Website unter www.atg.wa.gov. Dieser Verzicht gilt bis auf Weiteres und kann bei Bedarf geändert oder aktualisiert werden.